Rechtsprechung
BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; § 278 StGB; § 102 StPO; § 105 StPO
Durchsuchung bei einem zahnärztlichen Gutachter wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Anforderungen an den Tatverdacht; Anfangsverdacht und bloße Vermutungen; keine Abänderung des Verdachts im Beschwerdeverfahren nach Vollzug der ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume eines Zahnarztes bei hinreichendem Tatverdacht einer Straftat gemäß § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) verfassungsrechtlich unbedenklich
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 13 Abs 1 GG, § 278 StGB, § 102 StPO
Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume eines Zahnarztes bei hinreichendem Tatverdacht einer Straftat gem § 278 StGB verfassungsrechtlich unbedenklich, insb noch verhältnismäßig - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung einer Zahnarztpraxis sowie der Wohnräume wegen Betrugsverdahts
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume eines Zahnarztes bei hinreichendem Tatverdacht einer Straftat gem § 278 StGB verfassungsrechtlich unbedenklich, insb noch verhältnismäßig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263; StGB § 278
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung einer Zahnarztpraxis sowie der Wohnräume wegen Betrugsverdahts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Durchsuchung in der Zahnarztpraxis - der willfährige Versicherungsgutachter
Verfahrensgang
- AG Kiel, 16.07.2013 - 43 Gs 2066/13
- LG Kiel, 30.09.2013 - 7 Qs 73/13
- BVerfG, 02.12.2013 - 2 BvR 2419/13
- BVerfG, 25.11.2014 - 2 BvR 2419/13
- BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Dieser Schutz erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; BVerfGK 15, 225 ).
Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist; zudem müssen die erwarteten Beweismittel wenigstens annäherungsweise - gegebenenfalls in Form beispielhafter Angaben - beschrieben werden (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht schließlich ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ); dieses wird bei Durchsuchungen bei Berufsgeheimnisträgern sogar noch erhöht.
Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Das Gewicht des Eingriffs verlangt jedoch auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht schließlich ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ); dieses wird bei Durchsuchungen bei Berufsgeheimnisträgern sogar noch erhöht.
Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Dieser Schutz erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; BVerfGK 15, 225 ).Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht schließlich ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ); dieses wird bei Durchsuchungen bei Berufsgeheimnisträgern sogar noch erhöht.
Die Durchsuchung muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, juris, Rn. 5).aa) Zugunsten des Beschwerdeführers ist für die verfassungsrechtliche Prüfung davon auszugehen, dass der dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegende Tatvorwurf - der nach Vollzug der Durchsuchung im Beschwerdeverfahren nicht mehr geändert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, juris, Rn. 4) - nur auf das Erstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses im Jahr 2008 lautete.
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
a) Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a. -, juris, Rn. 5). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Das Gewicht des Eingriffs verlangt jedoch auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ). - BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten …
Auszug aus BVerfG, 08.01.2015 - 2 BvR 2419/13
Dieser Schutz erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; BVerfGK 15, 225 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
- BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche …
- BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …
Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 2015 - 2 BvR 2419/13 -, Rn. 17). - BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der …
Sein Eingreifen ist nur dann geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 2015 - 2 BvR 2419/13 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).